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Rücksendung bestellter Ware

Retourenkosten von Waren die Kunden bestellt haben bezahlen die Kunden wie es in der Bestellbestätigung und vor der Bestellung hingewiesen wurde.

Wenn ein Kunde im Internet bestellt und die Ware doch nicht möchte, greift in der Regel das gesetzliche Widerrufsrecht.

Wer die Kosten für den Hinversand und den Rückversand (Retoure) trägt, ist gesetzlich klar geregelt.

Hier ist die Übersicht für den Regelfall (Verbraucherkauf im B2C-Bereich):

Die Hinsendekosten (Versand zum Kunden) zahlt der Händler.


Tritt der Kunde vom Kauf zurück, muss der Online-Shop die Standard-Versandkosten der Lieferung erstatten, wenn der Kunde diese bezahlt hatte.

Ausnahme: Hat der Kunde extra eine teurere Versandart gewählt (z. B. Expressversand), muss der Händler nur die Kosten für den günstigsten Standardversand erstatten. Die Differenz zahlt der Kunde.


Die Rücksendekosten (Retoure zum Händler) zahlt der Kunde.

Seit der EU-Verbrauchrechterichtlinie trägt grundsätzlich der Käufer die Kosten für den Rückversand.


Bedingung: Der Händler muss den Kunden vorab (in der Widerrufsbelehrung) deutlich darüber informiert haben, dass der Kunde die Retoure selbst zahlt. Dies haben wir getan.

Wir verweisen auf die Widerrufsbelehrung und unsere AGB §29. Dies haben wir auch vor und nach der Bestellung getan.