Gewährleistungen
gemäß unserer AGB´s
§31. Gewährleistung
- Norbert Günther übernimmt keine Architektenhaftung oder ähnliches.
- Maße sind Circa-Angaben und können abweichen.
- Naturstoffe wie Holz sind Unikate, dadurch bedingt können Farb- und Maserungsunterschiede vorhanden sein, diese sind keine Reklamationsgründe.
- Vom Muster kann abgewichen werden.
- Die Gewährleistungen gelten nach den Fristen des einzelnen Herstellers und dem BGB.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal zwei Jahre.

- Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, oder beim Verkauf gebrauchter Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.
- Bei Produkten aus dem Ökoflohmarkt des Onlineshops übernehmen AvM®-Möbel und Norbert Günther keine Gewährleistung, da diese Produkte Flohmarktartikel sind. Das bedeutet, dass diese dort gebotenen Produkte ggf. nur in Kommission im Auftrag anderer Kunden dort eingestellt sind.
- Ist ein Artikel, der nicht im Flohmarkt oder im Sonderangebot oder Abverkauf gekauft wurde, mangelhaft, hat der Kunde das Recht, als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.
- Norbert Günther kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des §275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma Norbert Günther, auch diese unter den Voraussetzungen des zuvor genanntem zu verweigern, bleibt unberührt. Liefert Norbert Günther zum Zwecke der Nacherfüllung keine mangelfreie Sache, so kann vom Kunden Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §346 bis §348 BGB verlangt werden.
- Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei eigenen Montagen, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Norbert Günther.
- Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich vornehmlich nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
- Ist ein gelieferter Gegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so hat Norbert Günther nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche das Recht, Ersatz zu liefern oder wahlweise mindestens zweimal nachzubessern.
- Die Feststellung solcher Mängel muss Norbert Günther unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Kalendertagen nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung, spätestens mit Gefahrenübergang und endet spätestens 6 Monate danach.
- Norbert Günther ist bei Fehlschlag von Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu einem zweiten Versuch - wiederum wahlweise - berechtigt.
- Bei erneutem Fehlschlag hat der Kunde von Norbert Günther bzw. Norbert Günther unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.
- Die Nachbesserungskosten sind auf den Auftragswert begrenzt.
- Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle teilzunehmen.
§32. Rücknahmegarantie
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich zusätzlich etwas vereinbart.
AvM® Markenprodukte, die nachweislich bei Norbert Günther gekauft wurden und mit Recht das Markenzeichen Antiquitäten von Morgen®
tragen, nimmt Norbert Günther 30 Jahre aus jedem Grund zurück, wenn die
Rechnung im Original vorgelegt wird und in der Rechnung ausdrücklich
das jeweilige Produkt als AvM® gekennzeichnet ist.

