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Bonitätsprüfung, Kredit-Auskunftsteien erhalten von uns seit 2000 keine Daten

Ihre Bonität / unsere Bonität

Wir überprüfen Ihre Bonität nicht.

Wir geben Ihre Daten nicht weiter.

Sie kaufen bei uns auf Rechnung und mit Vorkasse.

Wir arbeiten ohne Bankkredite.

Kredit-Auskunfteien, egal wie sie heißen, erhalten von uns seit 2000 keine Informationen.

Auskunftsdateien, die wir aus rechtlichen Gründen hier vorsichtshalber nicht namentlich nennen, führen fragwürdige und nicht immer aktuelle und reale Daten, die sie an Versicherungen und Banken und an Firmen verkaufen.

So hätten wir z.B. nach Auskunft von Creditreform mit einem Unternehmen ohne Bedenken Geschäfte machen können, obwohl die Firma bereits seit 2 Jahren gelöscht war.

Wie kommen die Daten bei einer Auskunftsdateifirma z.B. Creditreform zustande?

Normalerweise müssten diese Daten regelmäßig aktualisiert werden, also nicht älter als 6 Monate sein.

Die Realität sieht anders aus:

Egal wie groß diese Auskunftsdateien sind und wie wichtig sie erscheinen oder heißen. Alle fragen bei den Unternehmen regelmäßig an und bitten telefonisch oder schriftlich um Auskunft.

Alle 2 bis 4 Jahre erhalten auch wir eine schriftliche oder telefonische Anfrage, die wir nicht beantworten.

Bekommen Auskunftsdateifirmen wie z.B. die Creditreform u.a. vom Unternehmen keine Auskunft, dann "erfinden" sie Daten und Zahlen wie die Boulevardpresse ihre "Geschichten".


AvM® Bonität

Wir bezahlen eingehende Rechnungen entweder in Vorkasse, mit entsprechendem Rabatt oder in der Skontofrist oder bei Rechnungen ohne Skonto nach 30 Tagen nach Eingang und Kontrolle/Prüfung der Rechnung.

Wir arbeiten mit Firmen zusammen, die sich im Laufe der letzten 30 Jahre als zuverlässig in Wort, Lieferung und Leistungen bewiesen haben.

Kunden erhalten von uns einen Rabatt für die Vorkasse. Wenn jemand z.B. eine Massivholzküche im Wert von ca. 25.000 € bei uns kaufen, erhält man für die 100%ige Anzahlung zuzüglich zu dem Vorkassenrabatt auch eine Bankbürgschaft einer Deutschen Bank.


Am 22.05.2013 bestätigte die Sendung "Plusminus" - Wir liegen mit den Vermutungen richtig.

Daraufhin wurde sogar das Bundesdatenschutzgesetz geändert. Die damalige Verbraucherschutzministerin Aigner verkündete stolz: Scoring sei von nun an nur noch erlaubt, wenn „nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden“.

Die Auskunfteien haben aber oft gar keine anderen Daten. Laut der Studie sind bei Creditreform 58 % der Datensätze reine Anschriften, bei Arvato Infoscore sogar 95 %.

Seriöse Scores können diese gar nicht liefern.


Nachstehendes aus der Sendung "Plusminus" vom TV-Sender "Das Erste"

Auskunfteien

Zweifelhafte Urteile über die Finanzkraft

Wer einen Handy-Vertrag abschließt, den Stromanbieter wechselt oder zum ersten Mal bei einem Online-Händler bestellt, wird meist auf seine Zahlungsfähigkeit überprüft. Nicht selten aber kommen Auskunfteien zu abenteuerlichen Urteilen.

Diese Erfahrung machte auch Dirk Flesch. Er will im Internet nur ein paar Camping-Sachen auf Rechnung einkaufen und bestellt sie online. Dann wartet er auf die Lieferung. Doch der Händler prüft zuerst seine Kreditwürdigkeit. Laut den AGB darf er das - mithilfe einer Auskunftei.

Davon gibt es viele: Neben der Schufa sind Creditreform, Bürgel, Deltavista und ArvatoInfoscore die größten. Diese verkaufen ihr "Wissen". Zu den teuersten Auskunfteien gehört die Schufa, während Arvato Infoscore am billigsten ist.


Bonität nicht ausreichend

Auf seine Bestellung wartete Dirk Flesch jedoch vergeblich. Stattdessen kam ein Brief: Seine Bonität reichte nicht aus. Er konnte es nicht fassen, denn er lebte in einem abbezahlten Haus, arbeitete in einem beamtenähnlichen Angestelltenverhältnis, und seine Frau war im öffentlichen Dienst tätig. Seine Rechnungen bezahlte er immer pünktlich.


Nur die Adresse bewertet?

Die Zahlen stammten von der Auskunftei ArvatoInfoscore. Als Dirk Flesch dort nachfragte, erfuhr er, dass er am unteren Ende der Kreditwürdigkeit liege. Erstaunlich war, dass die Auskunftei außer der Anschrift gar nichts von ihm wusste. Zu seinem Zahlungsverhalten war bei ihr gar nichts gespeichert.


Zufallsprinzip statt Wahrscheinlichkeitsrechnung

Bewertungen ohne Datenbasis sind keine Seltenheit: Auskunfteien berechnen dabei einen Scorewert - also die Wahrscheinlichkeit, dass jemand seine Rechnungen zahlt. Ähnlich wie bei einer Ampel, gibt es drei Kategorien: gut, mittel oder schlecht.

Dabei müssten eigentlich viele Faktoren einfließen: Anschrift, Anzahl der Handy-Verträge, laufende Kredite, Zahlungsverhalten und vieles mehr.

Doch die meisten Auskunfteien haben nur wenige dieser Informationen - oft nur die Anschrift. Sie berechnen damit trotzdem einen Score - fast nach dem Zufallsprinzip!


Was ist gespeichert?

Das bestätigt auch ein Test von PLUSMINUS: Bei fünf Auskunfteien fordern sie für je zehn Personen Selbstauskünfte an. Das Ergebnis ist erstaunlich: Nur die Schufa hat über jede Person nähere Informationen. Alle anderen Auskunfteien kennen von den meisten Personen nur die Anschriften - Zahlungserfahrungen Fehlanzeige. Trotzdem errechnen alle einen Score - teilweise bis zwei Stellen hinter dem Komma. Das gaukelt genaue Kenntnisse vor.


Scorewerte „beliebig und willkürlich“

Einer unserer Testfälle: Eine Frau mit nahezu abbezahltem Eigenheim und gutem Einkommen wird von der Schufa als geringes Risiko einsortiert, bei Creditreform ist sie noch „Durchschnitt“, und Arvato Infoscore bewertet ihre Kreditwürdigkeit als „schlecht“. Scoring ist offenbar reiner Zufall.

Es hat sich also nichts verändert, seit das Verbraucherschutzministerium 2010 eine Studie veröffentlicht hat: Scorewerte seien „beliebig und willkürlich“, hieß es schon damals, und hätten keinen Zusammenhang mit der „realen Bonität“.


Trotz Gesetzesreform keine Änderung

Daraufhin wurde sogar das Bundesdatenschutzgesetz geändert. Die damalige Verbraucherschutzministerin Aigner verkündete stolz: Scoring sei von nun an nur noch erlaubt, wenn „nicht ausschließlich Anschriftendaten genutzt werden“.

Die Auskunfteien haben aber oft gar keine anderen Daten. Laut der Studie sind bei Creditreform 58 % der Datensätze reine Anschriften, bei Arvato Infoscore sogar 95 %.

Seriöse Scores können diese Auskunfteien gar nicht liefern.


Appelle statt Kontrolle

Zuständig für die Kontrolle sind eigentlich die Landesdatenschutzbeauftragten wie z.B. Jörg Klingbeil in Baden-Württemberg. Doch statt Kontrolle gibt es vor allem nur Appelle.

Jörg Klingbeil, Landesdatenschutzbeauftragter Baden-Württemberg: „Also ich würde mir wünschen, dass eine Prognose nur getroffen wird anhand der konkreten Merkmale aufgrund von Fakten in der Vergangenheit. Also wenn ein Insolvenzverfahren gelaufen ist, wenn Kreditlinien nicht eingehalten wurden und so weiter. Ich finde diese Kaffeesatzleserei, die sollte irgendwo aufhören.“ Doch sie geht munter weiter!


Wundersame Datenvermehrung

Die Auskunfteien mogeln sich um das Gesetz herum: Wer eine Anschrift hat, der hat auch einen Vornamen. Damit ist das Geschlecht bekannt. Aus dem Vornamen schätzt man das Alter: Eine Annegret etwa dürfte eher etwas älter sein. Die wundersame Datenvermehrung.


Weitere Gesetzesänderungen nicht in Sicht

Datenschützer Jörg Klingbeil fordert, die Verwendung von Adressdaten für das Scoring ganz zu verbieten. Eigentlich müsste das Gesetz deshalb nochmals verschärft werden. Doch in Berlin will das keiner. Das Justizministerium winkt ab: Das seien nur Verständnisschwierigkeiten, und dafür sei man nicht zuständig. Das Innenministerium sagt, dass „Auslegungsprobleme bei neuen Gesetzen“ normal seien. Und das Verbraucherschutzministerium gibt eine weitere Studie in Auftrag und zögert Änderungen damit hinaus.

Verbraucher dem Zufall ausgeliefert?

Jonas Breyer hat sein Recht selbst in die Hand genommen und gegen Creditreform geklagt. Die Auskunftei hatte einen Score über ihn errechnet, ausschließlich aufgrund seiner Anschrift und seines Geburtsdatums. Jonas Breyer stört, dass beispielsweise das Versandhandelsunternehmen, dem der Score mitgeteilt wird, gar nicht erkennen kann, dass der Wert auf einer so dünnen Datenlage basiert.

Als Creditreform merkt, dass der Fall verloren gehen kann, gibt man eine Unterlassungsverpflichtung ab. Offenbar will man kein Urteil, um bloß keine Präzedenzfälle gegen das Geschäftsmodell zu schaffen.

Doch nicht jeder Verbraucher will vor Gericht ziehen. Kunden scheinen aber alleingelassen von Politik und Kontrollbehörden. Dirk Flesch hat jedenfalls seine Campingsachen einfach woanders erstanden. Beim nächsten Mobilfunkvertrag oder Internetkauf könnte ihn sein vermeintlich schlechter Score aber wieder einholen.


Schufa & Co.: Fragen und Antworten

Schufaschild

Rund um Auskunfteien wie Schufa und Co. gibt es viele Fragen. Antworten auf die wichtigsten haben wir für Sie zusammengestellt.

Verbraucherzentrale Bundesverband:

Verbraucherzentrale Bremen: